Zahnarztpraxen haben besondere IT-Anforderungen: Praxissoftware, digitales Röntgen, Patientendaten nach §203 StGB und ein reibungsloser Ablauf von der Anmeldung bis zur Abrechnung. Wir kennen diese Anforderungen – und lösen sie.
HÄUFIGE PROBLEME IN ZAHNARZTPRAXEN
Diese IT-Probleme begegnen uns täglich in Zahnarztpraxen. Du bist damit nicht allein – und sie lassen sich lösen.
Charly oder Z1 hängt, friert ein oder meldet Datenbankfehler – direkt wenn die ersten Patienten kommen.
Die Bildgebungssoftware reagiert nicht, Bilder lassen sich nicht öffnen oder der Sensor wird nicht erkannt.
Wer hat Zugriff auf Patientendaten? Ist das Backup sicher? Haben wir einen gültigen AVV mit unserem IT-Dienstleister?
Jahrelange Patientenakten und Röntgenbilder auf einem einzigen Server – ohne geprüfte Datensicherung.
Der bisherige Dienstleister ist überlastet. In einer Zahnarztpraxis sind 2 Tage ohne IT nicht tolerierbar.
Die Verbindung zur KZV oder zum Abrechnungszentrum funktioniert nicht – Abrechnungsverzögerungen inklusive.
WAS WIR FÜR DEINE PRAXIS TUN
Wer als IT-Dienstleister Zugang zu Patientendaten hat, muss nach §203 StGB zur Geheimhaltung verpflichtet sein. Viele Zahnarztpraxen arbeiten mit IT-Dienstleistern ohne gültigen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) – das ist ein erhebliches Datenschutzrisiko. Bei Netzwerk-Arzt erhalten alle Praxen automatisch einen rechtssicheren AVV.
DAS SAGEN UNSERE KUNDEN
„Seit Netzwerk-Arzt unsere IT betreut, hatten wir keinen ungeplanten Ausfall mehr. Gerade für eine Zahnarztpraxis ist Verlässlichkeit entscheidend – und die bekommen wir."
FAQ
In einem kostenlosen 15-minütigen Gespräch schauen wir gemeinsam, wo wir sofort helfen können – unverbindlich und ohne Fachchinesisch.
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